Richtlinien und Ratinggrundsätze der Scope Analysis GmbH
I. Präambel
Die Scope Analysis GmbH ist Teil der Scope Group. Sie bewertet Kapitalanlageprodukte in den Sektoren Geschlossene Fonds, Offene Immobilienfonds, Zertifikate und Managementgesellschaften und entwickelt entsprechend den Bedürfnissen von Anbietern und Anlegern weitere Produkte zur Bewertung der Qualität von Kapitalanlagen und Unternehmen.
Die Scope Analysis GmbH bewertet nach qualitativen, quantitativen und quantitativ- qualitativen Methoden. Qualitative Bewertungsmethoden finden zum Beispiel in den Sektoren Managementrating und Rating Offener Fonds von Kapitalanlagegesellschaften Anwendung. Die Bewertung von Zertifikaten erfolgt nach quantitativer Methode und bei der Bewertung Geschlossener Fonds sowie bei Creditratings findet eine um qualitative Bereiche ergänzte quantitative Bewertungsmethode Verwendung.
Allen von der Scope Analysis GmbH angebotenen Dienstleistungen ist gemein, dass sie in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Grundsätzen erstellt werden:
II. Unabhängigkeit
(1) Die Mitarbeiter der Scope Analysis GmbH ("Mitarbeiter") erstellen die Analysen der ihnen von der Geschäftsführung der Scope Analysis GmbH ("Geschäftsführung") zur Analyse zugewiesenen Fonds, Zertifikate und Anbietern von Kapitalanlagen und sonstige Analyseaufträge unabhängig und frei von Weisungen der Geschäftsführung und/oder anderer Gesellschaften der Scope Group.
(2) Die Vorgabe generell-abstrakter Ratingsystematiken durch die Geschäftsführung der Scope Analysis GmbH ist hiervon unbeschadet zulässig.
III. Objektivität, Integrität
(1) Die Mitarbeiter nehmen keine Geldpräsente, Geschenke oder sonstige Bevorzugungen von bewerteten Unternehmen oder Anbietern von Kapitalanlagen an. Der Begriff Anbieter von Kapitalanlagen meint insbesondere Anbieter Geschlossener und Offener Fonds sowie die Emittenten von Zertifikaten. Die Annahme geringwertiger Sachleistungen (z.B. Weihnachtspräsente) ist im Rahmen sozialer Adäquanz hiervon unbeschadet zulässig.
(2) Mitarbeiter haben ihre Tätigkeit mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt objektiv (sachlich, unvoreingenommen) und integer, nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
(3) Von einem Anbieter oder Emittenten übermittelte als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden nur veröffentlicht, soweit sie von diesem zur Veröffentlichung freigegeben worden sind. Bei von Dritten übermittelten Informationen erfolgt eine Überprüfung der Quelle, soweit es sich hierbei nicht um allgemein frei zugängliche Quellen handelt.
IV. Transparenz, Qualifikation, Interessenkonflikte
(1) Die Grundlagen und Methoden der Bewertungserstellung werden von der Scope Analysis GmbH transparent gemacht. Die Scope Analysis GmbH berichtet über wesentliche Methodenfortentwicklungen und Veränderungen der Analysesystematik.
(2) Die Mitarbeiter treffen ihre Bewertungen unabhängig von geschäftspolitischen Interessen der Scope Analysis und/oder anderer Gesellschaften der Scope Group. Mögliche Interessenkonflikte werden in den Analysen offengelegt.
(3) Jede Analyse enthält grundsätzlich - soweit dies im Hinblick auf die Art der bei der Erstellung angewandten qualitativen, quantitativen oder quantitativ- qualitativen Methode möglich ist - folgende Pflichtangaben:
a) Angabe des für die Analyse verantwortlichen Unternehmens
b) Angabe der Namen der an der Analyse beteiligten Analysten
c) Angabe des Datums der Analyse
d) Angabe des Datums einer Erst- und ggf. weiterer Analyseaktualisierungen
e) Angabe des Datums bzw. des Zeitraumes eines evtl. Einstellens des Fonds oder Zertifikats auf die Scope-Watchlist mit Angabe der erwarteten Entwicklung (positiv, negativ, neutral)
f) Angabe der Quellen der Analyse
Quellen der Analyse sind beispielhaft der Prospekt, Wertgutachten, externe Marktberichte, aktuelle Leistungsbilanzen, von der Anbieterin angeforderte Detailinformationen, Presseberichte, Vor-Ort-Besichtigungen.
g) Angaben zum Procedere
Das Procedere beschreibt den Ablauf des Zustandekommens der Analyse. Angaben erfolgen jeweils dazu, welche Firma die Entscheidung zur Erstellung der Analyse getroffen hat und bei welcher Firma die Rechte zu deren Veröffentlichung liegen,
ob die Analyse unabhängig und ohne Auftrag durch die Anbieterin oder Emittentin der Kapitalanlage erstellt wurde und ob es der Anbieterin eines Geschlossenen oder Offenen Fonds ermöglicht wurde, die Analyse vor der Veröffentlichung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben (bei Nicht-Lizenznehmern setzt dieses die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung voraus),
ob eine Mangementanalyse vor Veröffentlichung dem analysierten Unternehmen zur Einsicht übermittelt wurde und ob die Möglichkeit bestand, eine Stellungnahme abzugeben,
ob die für eine Analyse gültige Ratingmethodik unter www.scope-analysis.com verfügbar ist.
h) Angaben zu den geschäftlichen Verbindungen
Die Angaben zu den geschäftlichen Verbindungen benennen die geschäftlichen Rahmenbedingungen und mögliche Interessenkonflikte. Angaben erfolgen grundsätzlich jeweils dazu, ob
die Anbieterin oder Emittentin über eine entgeltliche zur Nutzung der Scope-Analyseergebnisse berechtigende Lizenz verfügt,
die Anbieterin oder Emittentin über ein entgeltliches Managementrating verfügt,
die Anbieterin oder Emittentin eine entgeltliche Markt- und Produkteinschätzung durch Scope vornehmen läßt,
die im Rahmen der Analyse beteiligten Analysten und/oder die Geschäftsführung der Scope Analysis GmbH Anteile an der analysierten Beteiligung oder an deren Anbieterin besitzen,
zum Zeitpunkt der Analyse Beteiligungen des Scope Analysis GmbH an der Anbieterin oder Emittentin und/oder direkt oder indirekt mit der Anbieterin oder Emittentin verbundenen Unternehmen bestehen oder ob Beteiligungen der Anbieterin oder Emittentin und/oder direkt oder indirekt mit der Anbieterin oder Emittentin verbundenen Unternehmen an der Scope Analysis GmbH bestehen,
die Scope Analysis GmbH oder mit ihr verbundene Gesellschaften an der Vermittlung von Neuemissionen geschlossener Fonds beteiligt und/oder in den Vertrieb des jeweils analysierten Produkts involviert sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit verwandschaftlicher Verhältnisse zwischen Personen der Scope Analysis GmbH und der Anbieterin und/oder Emittentin besteht.
(4) Die Scope Analysis GmbH erläßt in Umsetzung dieses Kodex Arbeitsanweisungen, die die Sicherung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter und die Vermeidung von Interessenkonflikten zum Ziel haben.
(5) Mitarbeiter, die in unmittelbarer persönlicher Beziehung zu Mitarbeitern von zu bewertenden Anbietern von Kapitalanlagen stehen, dürfen an Bewertungen dieser Unternehmen nicht mitwirken. Mitarbeiter, die in den letzten sechs Monaten vor Bewertungsbeginn als Mitarbeiter oder freiberuflich für ein zu bewertendes Unternehmen tätig waren, dürfen innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beginn der Arbeit für die Scope Analysis GmbH an Bewertungen dieser Unternehmen nicht mitwirken.
(6) Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter keine direkten oder indirekten gesellschaftsrechtlichen und/oder finanziellen Verbindungen zu bewerteten Anbietern von Kapitalanlagen unterhalten. Mitarbeiter sollen keine Anteile an Fonds oder Zertifikate halten, die Gegenstand ihrer Analyse sind. Sie sollen gleichfalls keine Anteile an anderen Fonds oder anderen Produkten des Anbieters oder Emittenten halten oder am Anbieter oder Emittenten selbst besitzen. Bestehen gleichwohl derartige Verbindungen, sind sie von dem jeweiligen Mitarbeiter offenzulegen. Ist ein Mitarbeiter zur Abgabe einer Erklärung über gesellschaftsrechtliche und/oder finanzielle Verbindungen bezüglich eines Anbieters von Kapitalanlagen nicht bereit, hat er dieses anzuzeigen und ist von der Mitarbeit bei der Bewertung dieses Anbieters auszuschließen.
(7) Personen, deren Unbescholtenheit nachweislich in Frage steht, dürfen nicht mit Bewertungen befasst werden. Mitarbeiter haben insoweit auf Verlangen der Scope Analysis GmbH ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
(8) Werden einem Mitarbeiter der Scope Analysis GmbH im Rahmen seiner Analysetätigkeit unlautere Handlungen (wie z.B. Bestechungsversuche durch Inaussichtstellen oder Anbieten von Geldleistungen, geldwerten oder sonstigen Vorteilen) von zu bewertenden Anbietern von Kapitalanlagen und/oder von deren Mitarbeitern bekannt, haben sie dieses unverzüglich gegenüber der Geschäftsführung der Scope Analysis GmbH schriftlich anzuzeigen. Unlautere Handlungen von zu bewertenden Anbietern von Kapitalanlagen und/oder der deren Mitarbeitern gegenüber einem Mitarbeiter der Scope Analysis GmbH werden von dieser bei gegebener Schwere öffentlich bekanntgemacht.
(9) Die Scope Analysis informiert jährlich über ihre Geschäftstätigkeit.
V. Beziehungen zwischen Analysten und Emittent/Anbieter
(1) Die Scope Analysis GmbH strebt eine vertrauensvolle Kommunikation mit Anbietern und Emittenten an. Sie verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und Einhaltung von mit einem Anbieter von Kapitalanlagen getroffenen Vertraulichkeitsvereinbarungen.
(2) Aufgefundene Fehler oder falsche Angaben in Analysen werden von der Scope Analysis GmbH korregiert; soweit diese von Relevanz für das Ergebnis eines Ratings sind und dieses beeinflusst haben, erfolgt eine bekanntzugebende Aktualisierung der Analyse.
(3) Die Scope Analysis GmbH räumt Anbietern Geschlossener und Offener Fonds vor der Veröffentlichung einer Analyse - grundsätzlich nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung - ein Einsichts- und Äußerungsrecht ein, damit diese auf falsche Tatsachen beziehungsweise Unzulänglichkeiten hinweisen können. Vor Fristablauf werden Bewertungen grundsätzlich nicht veröffentlicht.
(4) Die Scope Analysis GmbH legt in der Analyse dar, ob eine Auftragserteilung durch den Anbieter oder Emittenten erfolgt ist oder ob die Bewertung ohne deren Auftrag erfolgt ist.
VI. Informationsbeschaffung
Die Scope Analysis GmbH erstellt Analysen grundsätzlich auf Basis aktueller und qualitativ zuverlässiger Informationen. Sie ist bestrebt, alle wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren soweit möglich zu erfassen. Die Scope Analysis GmbH dokumentiert ihre Arbeitsergebnisse intern. Fremde Leistungen oder Veröffentlichungen Dritter werden unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.
VII. Ratingverfahren/Informationsverarbeitung
Die Scope Analysis GmbH überprüft ihr Ratingverfahren und dessen Anwendung fortlaufend auf grundsätzliche Fehlerfreiheit und Vereinbarkeit mit anerkannten und branchenüblichen Methoden. Analysen erfolgen unter Angabe des Bewertungsstichtags.
VIII. Einhaltung dieser Selbstverpflichtung
Die Analysten der Scope Analysis GmbH erklären vierteljährlich im Nachhinein, dass sie bei ihrer Arbeit im abgelaufenen Zeitraum die in einer Arbeitsanweisung dokumentierten Verpflichtungen beachtet und Mitteilungspflichten erfüllt haben. Die Scope Analysis GmbH hat einen Compliance Officer berufen, der die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung und der hierin enthaltenen Ratinggrundsätze überwacht und regelmäßig dokumentiert.
IX. Berichte über die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung
Die Scope Analysis GmbH berichtet regelmäßig über die erfolgte Überwachung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung und der hierin enthaltenen Ratinggrundsätze sowie die Abgabe der Erklärungen. Berichte hierüber macht sie auf ihrer Internettplattform zugänglich.
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